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Sozialversicherungspflicht – wann können Sie sich befreien lassen?

Inhalt des Artikels ist die Sozialversicherungspflicht und derer Ausnahmen.

Inhalt des Artikels ist die Sozialversicherungspflicht und derer Ausnahmen. Das deutsche Netz der Sozialversicherungen sieht vor, dass sich Arbeitnehmer gegen bestimmte Risiken zwingend versichern müssen – dazu zählen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Unfälle, zudem gibt es eine Renten- und eine Pflegeversicherung. Gut 90 Prozent der deutschen Arbeitnehmer sind derzeit sozialversichert – doch was ist mit den restlichen zehn Prozent? Die Ausnahmefälle:



Zahlreiche Ausnahmen sorgen für Unsicherheit

Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht existieren für Lehrer, Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Einkommen unter 400 Euro. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen wie Seeleute und Landwirte. Hinzu kommen Sonderregelungen für Angestellte aller Berufsgruppen, die aus verschiedenen Gründen ebenfalls nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, bzw. sich davon befreien lassen können. Dazu gehören unter anderem Vorstände von Aktiengesellschaften, mitarbeitende Familienangehörige, Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Befreiung erfolgt sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind auf Antrag.
Grundsätzlich gilt dabei für Gesellschafter, dass sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können, wenn ihre Kapitalbeteiligung am Unternehmen 50 Prozent überschreitet, sie über eine Sperrminorität verfügen oder aufgrund des Fachwissens als einzige das Unternehmen leiten können.

Sozialversicherungsfreiheit erfordert die Erfüllung bestimmter Kriterien

Zu den Kriterien, die für die Befreiung von der Sozialversicherung erfüllt werden müssen, gehört es unter anderem, dass der jeweilige Arbeitnehmer nicht weisungsgebunden ist, zum Teil über Art, Zeit und Ort der Arbeit selbst bestimmen kann, eine gewinnabhängige Vergütung erhält und der Arbeitnehmer das Unternehmen nach außen alleine rechtswirksam vertreten kann. Es ist nicht zwingend notwendig, alle Kriterien zu erfüllen – die Notwendigkeit ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. So können durchaus weitere Faktoren darüber entscheiden, ob einer Sozialversicherungsfreiheit stattgegeben werden kann oder nicht. Um verbindlich prüfen und feststellen zu lassen, inwieweit eine Sozialversicherungspflicht besteht, haben Betroffene die Möglichkeit des Statusfeststellungsverfahrens, welches bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden kann. Wird dabei die Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, kann auf jeden Fall ein Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Zudem gibt es verschiedene Beratungsstellen, die bei der Klärung des Problems helfen können. Zum Beispiel erhalten Sie weitere Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung auf www.pro-votum.de.

Ohne Beratung nicht übereilt handeln

Sollte im Verfahren der Clearingstelle eine Sozialversicherungspflicht festgestellt werden, haben Betroffene die Möglichkeit des Einspruchs und im Anschluss auf Klage. Allerdings sollte man auch dann das Ende des Verfahrens abwarten und keinesfalls Beitragszahlungen eigenmächtig einstellen. Das gilt auch für den Fall, dass eine zusätzliche private Absicherung erfolgt. Wird abschließend eine Sozialversicherungspflicht festgestellt, werden die Versicherungsträger in aller Regel die nichtgezahlten Beiträge nachfordern, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen kann.


Artikelbild: BK – Fotolia

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