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Was bleibt von einem Lottogewinn?

Gerade in schweren Zeiten träumen die Menschen gerne von einem Lotteriegewinn, z.B. beim Lotto oder in der Klassenlotterie (Infos über SKL Boesche). Die Aussicht auf ein finanziell sorgenfreies Leben ist verlockend. Doch was tun, wenn es wirklich passiert? Wie sichert man langfristig seinen Millionen-Gewinn?

Steuern? – Nein Danke!

Die größte Angst des frischgebacken Lotto-Königs sind die Steuern. Allerdings ist diese Angst völlig unbegründet: Seit 1997 wird keine Vermögenssteuer mehr erhoben, da ihre Bewertungskriterien vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden sind. Auch die Einkommenssteuer, mit einem Spitzensatz von 45% für Großverdiener, greift hier nicht. Denn die Grundlage dieser Steuer ist, wie der Name schon andeutet, das Einkommen durch eine Leistung erworben zu haben. Dies trifft auf Lotto-Gewinne nicht zu.

Geld anlegen, ausgeben und verschenken – gar nicht so einfach

Auch als Millionär ist es klug, Geld auf der „hohen Kante“ zu haben. Schließlich sollte man auch an die Altersversorgung denken. Warum also nicht in ein kleines Eigenheim investieren, und es vermieten? Auch Tagesgeldkonten oder Aktien können gute Gewinne einbringen. Doch vergessen Sie nicht: Diese Gewinne müssen Sie mit dem Fiskus teilen!
Sie sollten darauf verzichten Barbeträge zu verschenken, denn diese werden mit einer Schenkungssteuer belegt. Diese wird nach Höhe und Beziehung zu dem Beschenkten errechnet. Generell empfiehlt es sich daher Sachwerte zu schenken. Selbst mit seinem Ehepartner kann man seinen Gewinn nicht ohne weiteres teilen. Auch eine Schenkung in der Ehe ist steuerpflichtig! Allerdings können Sie auch hier Steuern sparen. Dazu müssen Sie bereits in einer Zugewinngemeinschaft leben. Lösen Sie diese auf, und wandeln Sie sie in eine Gütertrennung um. Damit geht die Hälfte des Zugewinns steuerfrei auf Ihren Ehepartner über. Ein Sonderfall sind Tipp-Gemeinschaften. Der Gewinn kann steuerfrei zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Wichtig: Setzen Sie unbedingt im Vorfeld einen schriftlichen Vertrag über Ihre Lotto-Gemeinschaft auf! Im Falle eines Gewinnes sind Sie in der Nachweispflicht.

Beachten Sie einfach diese Punkte:

– Legen Sie einen Teil auf einem Tagesgeldkonto an
– Verschenken Sie kein Bargeld
– Gütertrennung bei Ehepaaren
– Vertrag für Tipp-Gemeinschaften
– Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und suchen sich einen unabhängigen Berater

Fotoquelle: Vladislav Gajic – Fotolia

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